ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINES

1.1.
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen,Fliesen und Fußbodenbau Dedaj, Teichstraße 42, 59379 Selm und dem Auftraggeber und umfassen alle Bereiche der Leistungen von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj. Diese Vertragsbedingungen sollen für das Unternehmen und den Auftraggeber die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit in den strategisch beratenden, kreativen und praktischen Bereichen bilden.

1.2.
Die AGB von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn Fliesen und Fußbodenbau Dedaj in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos erbringt.

1.3.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Fliesen und Fußbodenbau Dedaj und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, basieren auf den Regelungen dieses Vertrages und sind hier schriftlich niederlegt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

2.1.
Alle Leistungen von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht sein sollte. Damit stehen Fliesen und Fußbodenbau Dedaj insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.2.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt das Unternehmen als Inhaber der Nutzungsrechte dem Auftraggeber ausschließliche Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Sämtliche Nutzungsrechte an den von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj erbrachten Leistungen gehen erst mit vollständiger Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts auf den Erwerber über. Die Nutzungsrechte werden im Einzelfall im Angebot gesondert definiert.

2.3.
Die Weitergabe von Arbeiten oder Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Agenturleistung nicht urheberrechtsschutzfähig oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte.

2.4.
Angebote dürfen insbesondere dann nicht weitergegeben werden, wenn sich darin ein entsprechender Vermerk findet, dass sie vertraulich zu behandeln sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein Verstoß dagegen kann als unbefugte Verwertung von Vorlagen nach § 18 UWG strafbar sein.

2.5.
Ohne Zustimmung von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

2.6.
Die Arbeiten von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und Gebiet verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.

2.7.
Die im Rahmen von Angebotspresentation vereinbarten Anzahlung übertragen ausdrücklich nur das Recht zur Nutzung der erbrachten Arbeiten im Rahmen der Sichtung und Entscheidungsfindung im genannten Personenkreis durch den Kunden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

2.8
Fliesen und Fußbodenbau Dedaj darf erbrachte Leistungen als Referenzarbeiten im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Ist dies nicht erwünscht, muss es vom Auftraggeber ausdrücklich und vor der Leistungserbringung untersagt werden. Fliesen und Fußbodenbau Dedaj behält sich in diesem Fall vor, die für die Leistungserbringung kalkulierten Kosten anzupassen.

BEAUFTRAGUNG DRITTER

3.1.
Für die Erbringung von angebotenen Fremdleistungen bedient sich Fliesen und Fußbodenbau Dedaj eines eigenen Lieferantennetzwerkes. Vertragliche Vereinbarungen mit allen Netzwerkpartnern definieren geforderte Qualitätsstandards und binden zur Verschwiegenheit.

3.2.
Werden Lieferanten für Fremdleistungen durch den Kunden vorgegeben, übernimmt Fliesen und Fußbodenbau Dedaj für deren Leistungserbringung keinerlei Verantwortung. Eine kaufmännische Abwicklung dieser Leistungen kann nur dann über Fliesen und Fußbodenbau Dedaj erfolgen, wenn der Lieferant alle vertraglichen Konditionen von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj akzeptiert hat.

3.3.
Fliesen und Fußbodenbau Dedaj behält sich vor, Teile der angebotenen Leistungen oder Gewerke an Dritte zu vergeben, die dann im Namen von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj arbeiten.

VETRAGSABSCHLUSS

4.1.
Die Angebote von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj sind verbindlich. Wenn nicht anders vermerkt, haben Angebote eine Gültigkeit von 30 Tagen.

4.2.
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich zuzüglich evtl. Lieferkosten und weiteren, im Angebot explizit genannten Zusatzleistungen. Arbeiten, die durch Änderungen der Vorgaben anfallen, werden gemäß Aufwand und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.

4.3.
Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Mit der Auftragserteilung kommt der Vertrag zustande.

ZAHLUNGEN

5.1.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung mehr Änderungen als vereinbart, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

5.2.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Fliesen und Fußbodenbau Dedaj eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.3.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Zahlungsanspruch des Unternehmens für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

5.4.
Wird Fliesen und Fußbodenbau mit einer Leistungserbringung beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung angemessen zu honorieren ist. Wurde kein Preis vereinbart, so gelten zur Berechnung die Stundensätze von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj. Leistungen werden in keinem Fall unverbindlich und kostenlos geleistet. Dies gilt auch für Reisespesen, die, falls nicht anders besprochen, gesondert, nach Aufwand und gemäß aktueller Preisliste abgerechnet werden.

5.5.
Auch die Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratung befreit den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Zahlung.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1.
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen: 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung, Restbetrag gemäß tatsächlich erbrachten Leistungen nach Projektabschluss.

6.2.
Alle Rechnungen sind generell oder im einzelnen Angebot vereinbarten Zahlungskonditionen fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

VERPFLICHTUNG ZUR VERSCHWIEGENHEIT

7.1.
Das Unternehmen Fliesen und Fußbodenbau Dedaj, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Erfüllungshilfen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen und bedarf auf Wunsch der Schriftform.

7.2.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber über alle Angelegenheiten des Auftragsnehmers Stillschweigen zu wahren.

7.3.
Die gegenseitige Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind die Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserstellung besteht.

7.4.
Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Fliesen und Fußbodenbau Dedaj gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

GENEHMIGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

8.1.
Alle Leistungen des Unternehmens sind vom Kunden zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigen sich trotz sorgfältiger Prüfung Mängel erst später; so sind diese unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen MaÅNngelrügen spätestens sieben Tage nach Entdeckung des Mangels oder Veranstaltungsende dem Unternehmen schriftlich zugegangen sein.

8.2.
Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur eine angemessene Nachbesserung oder eine entsprechende Zahlungsminderung verlangen.

KÜNDIGUNG EINES AUFTRAGES

9.1.
Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für die zu erbringenden Leistungen von Fliesen und Fußbodenbau Dedaj ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.

9.2.
Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, so ist Fliesen und Fußbodenbau Dedaj berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgte, sowie die Erstattung aller direkten Investitionen, entsprechender Aufwände und Reisekosten.

9.3.
Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt.

HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

10.1.
Fliesen und Fußbodenbau Dedaj hat die von ihr zu erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Fliesen Estrich und Fußboden Baubranche erbringen.

10.2
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an AAG Kommunikation übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein stellt der Auftraggeber AAG Kommunikation von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.3.
Jegliche Haftung des Unternehmens für Ansprüche, die auf Grund der Leistungen gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Unternehmen ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet das Unternehmen nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadensersatzforderungen oder ähnlich Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Leistung, das Unternehmen selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde das Unternehmen Fliesen und Fußbodenbau Dedaj Schad- und klaglos: der Kunde hat dem Unternehmen somit sämtliche finanzielle und sonstige Nachteile einschließlich immaterieller Schäden zu ersetzen, die dem Unternehmen aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

10.4.
Soweit Schäden durch das Unternehmen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung in Höhe von 10% des vereinbarten Angebotssumme begrenzt. Wird der Unternehmen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung auf die Höhe der Angebotssumme begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

10.5.
Die Versendung der Ware erfolgt auf dem nach Ermessen günstigsten Weg und auf Gefahr des Auftraggebers. Transportschäden berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen. Transportschäden sind dem Unternehmen unverzüglich anzuzeigen.

SCHLUSSBESTIMMUNG

11.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Sitz des Unternehmens. Das Vertragsverhältnis obliegt deutschem Recht.

11.2.
Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder einer dieses zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.

11.3.
Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

11.4.
Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

11.5.
Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreichen.

Selm, Januar 2016

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